JudikaturVwGH

Ra 2025/20/0167 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juli 2025

Ein Leben im Herkunftsstaat in ärmlichen Verhältnissen führt für sich genommen nicht dazu, dass eine Verletzung des Art. 3 MRK gegeben sein könnte (vgl. VwGH 25.7.2023, Ra 2023/20/0289).

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