JudikaturVwGH

So 2025/16/0001 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
22. Mai 2025

Stützt sich die Ablehnung auf § 31 Abs 1 Z 4 VwGG, so hat die Partei die hiefür maßgebenden Gründe glaubhaft zu machen; diese Glaubhaftmachung muss die persönlichen Umstände und Interessen sowie das persönliche Verhalten des abgelehnten Mitglieds des Verwaltungsgerichtshofes betreffen (Hinweis B vom 3. April 2001, 2001/08/0039).

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