Der burgenländische Kulturförderungsbeitrag ist eine Landesabgabe, die an die ORF-Beitragspflicht anknüpft. Eine Beitragspflicht besteht für jene Beitragspflichtigen im privaten Bereich, die auf Grund eines Hauptwohnsitzes im Burgenland ORF-beitragspflichtig sind (§ 2 Abs. 1 iVm § 1 KFBG 2024 iVm § 3 Abs. 1 ORF-Beitrags-Gesetz 2024).
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