Die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt, stellt eine unionsrechtliche Frage dar, die unabhängig von der Beurteilung nach nationalem Recht zu entscheiden ist (vgl. EuGH 22.11.2018, C-295/17, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia SA, Rn. 69).
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