Ra 2025/13/0014 2 – Vwgh Rechtssatz
Eine erhöhte Mitwirkungspflicht ist bei Vorliegen ungewöhnlicher Verhältnisse, die nur durch den Abgabepflichtigen aufklärbar sind, gegeben (vgl. VwGH 18.12.2024, Ra 2023/13/0032, mwN).
…ungeachtet eines untadeligen Vorlebens die Verhängung eines Waffenverbots nach § 12 Abs. 1 WaffG zu rechtfertigen (vgl. etwa VwGH 23.7.2025, Ra 2025/03/0014, mwN). 14 Vorauszuschicken ist, dass die rechtliche Beurteilung des Verwaltungsgerichts auf der Basis des von ihm angenommenen Sachverhalts grundsätzlich diesen Leitlinien der Rechtsprechung des…
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