Haftzeiten sind für die nach den Wertungskriterien zu erstellende Prognose nach § 7 Abs. 4 FSG nicht ohne Bedeutung (siehe etwa VwGH 21.8.2024, Ra 2014/11/0007, mwN). Allerdings kommt dem Wohlverhalten während der Haftzeit nur ein eingeschränktes Gewicht zu (vgl. VwGH 5.7.2021, Ra 2020/11/0116, mit Hinweis auf VwGH 28.5.2002, 2001/11/0247, und VwGH 8.8.2002, 2002/11/0136; siehe auch VwGH 28.6.2001, 2000/11/0084).
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