Eine Übertretung gemäß § 14 Abs. 2 iVm. § 27 Abs. 1 LSD-BG 2016 wegen Nichtübermittlung abverlangter Unterlagen kann nur dann vorliegen, wenn eine Aufforderung zur Übermittlung ergangen ist (VwGH 23.1.2019, Ra 2018/11/0216).
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