Nach dem klaren Wortlaut des § 14 Abs. 2 LSD-BG kommt es nicht darauf an, dass im Zeitpunkt der Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen ein Verdacht (betreffend das Vorliegen einer Übertretung nach § 14 Abs. 1 LSD-BG) gegen einen Arbeitgeber vorliegt (vgl. auch schon VwGH 18.7.2024, Ra 2023/11/0123).
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