Ra 2025/11/0018 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Vergleichbar dem Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung ist die Sache des Verfahrens über die Anordnung einer Nachschulung gemäß § 4 Abs. 3 FSG nicht auf die dem Betroffenen konkret angelasteten, einen schwerwiegenden Verstoß gemäß § 4 Abs. 6 FSG bzw. einen Verstoß gegen § 4 Abs. 7 FSG darstellenden Tathandlungen beschränkt (vgl. VwGH 10.9.2024, Ra 2023/11/0142).