Ra 2025/11/0007 4 – Vwgh Rechtssatz
Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive.
…der Zulässigkeitsbegründung an der erforderlichen Relevanzdarstellung der behaupteten Verfahrensfehler (zu den genannten Anforderungen an die Zulässigkeitsbegründung einer außerordentlichen Revision vgl. etwa VwGH 24.1.2025, Ra 2025/11/0004). 29 Somit zeigt die Revision bereits aus diesen Gründen hinsichtlich der von ihr ins Treffen geführten Fragen des Verfahrensrechts keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…
Rückverweise