Ra 2025/08/0086 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Eine Witwen/Witwerpension unterliegt der Anrechnung, wobei die Freigrenze nach § 36 Abs. 3 zweiter Satz AlVG zur Anwendung kommt (vgl. VwGH 25.10.2022, Ro 2021/08/0015).
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