Ra 2025/08/0077 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Vereitelung ist darin zu sehen, dass eine arbeitslose Person die bloß allgemein gehaltene und nicht auf die konkret angebotene Stelle bezugnehmende Bewerbung an die Muttergesellschaft der potentiellen Dienstgeberin - somit ein anderes Unternehmen - gerichtet hat, weil sich damit die Chancen auf das Zustandekommen der Beschäftigung zumindest verringerten (vgl. VwGH 5.6.2025, Ra 2025/08/0054).