Die in der Rechtsprechung des VwGH entwickelten Kriterien für die im jeweiligen Einzelfall vorzunehmende Beurteilung der Dienstnehmereigenschaft nach § 4 Abs. 2 ASVG haben auch für die Tätigkeiten von Prostituierten Geltung (vgl. VwGH 15.3.2016, Ra 2016/08/0048, mwN).
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