Ra 2025/07/0237 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die in einem gerichtlichen Urteil vorgenommene Beurteilung einer Vorfrage für das Urteil entfaltet keine Bindungswirkung (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren, 7. Auflage (1999), Rz. 306, 309 und 311). Hier: Damit waren die Baubehörden ebenso wie die Vorstellungsbehörde nach § 38 AVG zur selbstständigen Beurteilung der (im baupolizeilichen Auftragsverfahren gleichfalls zu prüfenden) Vorfrage angehalten.
