Rückverweise
Nach der Judikatur des EGMR erfordert insbesondere in Fällen, in denen nur Rechtsfragen und keine Fragen der Beweiswürdigung strittig sind auch Art. 6 MRK nicht zwingend die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung.
…Beweiswürdigung strittig seien, auch Art. 6 EMRK nicht zwingend die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung erfordert (vgl. etwa jüngst VwGH 21.7.2025, Ra 2025/06/0121, mwN). Dass in Bezug auf das Verfahren zur Vorschreibung der Sachverständigengebühren andere als Rechtsfragen aufgeworfen worden wären, wird in der Zulässigkeitsbegründung der vorliegenden Revision nicht…
…suchen, noch berechtigt, von Amts wegen erkannte Gründe, die zur Zulässigkeit einer Revision hätten führen können, aufzugreifen (vgl. aus vielen etwa VwGH 18.3.2025, Ra 2025/06/0079, mwN). 9 Die vorliegenden Revisionen enthalten jeweils unter der Überschrift „II. b.) Zulässigkeit“ umfangreiches Vorbringen, mit welchem weitestgehend die Gründe…