JudikaturVwGH

Ra 2025/04/0180 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 2025

Mangels gegenteiliger gesetzlicher Anordnung ist das Vorliegen des Gewerbeausschlussgrundes des § 13 Abs. 4 GewO 1994 vom VwG nach der Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses ohne Rücksicht auf eine allenfalls in der Zukunft zu erwartende Bestätigung eines Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht und dessen Erfüllung zu beurteilen (vgl. etwa zu § 13 Abs. 3 GewO 1994 idF BGBl. I Nr. 42/2008, VwGH 26.6.2009, 2009/04/0172).

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