JudikaturVwGH

Ra 2025/04/0012 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2025

Ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte, ist für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz.

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