Ra 2025/03/0069 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der VwGH hat bereits erkannt, dass einem mit den waffenrechtlichen Vorschriften vertrauten Inhaber einer Waffenbesitzkarte der nach § 4 Abs. 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung bestehende Zusammenhang zwischen einer Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes und der Prüfung der Verlässlichkeit iSd § 25 WaffG bekannt sein muss; er also wissen muss, dass die Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit die Vornahme einer Verwahrungsprüfung einschließt; und ihm auch klar sein muss, dass die Überprüfung der sicheren Verwahrung Auswirkungen auf die Frage der Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit hat (vgl. VwGH 18.2.2015, Ra 2015/03/0011).