JudikaturVwGH

Ra 2025/03/0069 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2025

Aus der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 22.10.2012, 2012/03/0092; 27.5.2010, 2009/03/0169) ergibt sich nicht, dass eine "Weigerung" im Sinne des § 8 Abs. 6 WaffG nur in einem aktiven Tun des Betroffenen bestehen könne. So legt schon der allgemeine Sprachgebrauch nahe, dass eine Weigerung typischerweise gerade in der Unterlassung jener Handlung liegt, zu der man aufgefordert wurde.

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