Ra 2025/02/0168 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Rechtssatz
09. Oktober 2025
Ra 2025/02/0168 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Kostenersatzpflicht des Tierhalters nach § 30 Abs. 3 TSchG besteht nur in Bezug auf entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere.