JudikaturVwGH

Ra 2025/01/0221 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. August 2025

Für die Rechtmäßigkeit der Übertragung nach § 29a VStG kommt es nicht darauf an, dass dadurch das nachfolgende Verwaltungsstrafverfahren (tatsächlich) wesentlich beschleunigt oder vereinfacht wurde.

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