Ra 2025/01/0055 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Zur Begründung der Prognose einer Gefährdung im Sinn des § 14 Abs. 1 Z 5 (und auch Z 4) PassG 1992 ist zwar nicht Voraussetzung, dass der Betreffende tatsächlich schon einmal ein Reisedokument für den verpönten Zweck benützt hat; vielmehr ist es nach dem Wortlaut dieser Bestimmungen hinreichend, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, es werde in Zukunft zu einer entsprechenden Gefährdung kommen. Dabei ist aber das Gesamtverhalten des Fremden in Betracht zu ziehen und auf Grund konkreter Feststellungen eine Beurteilung dahin vorzunehmen, ob und im Hinblick auf welche Umstände diese Gefährdungsannahme gerechtfertigt ist (vgl. VwGH 21.12.2022, Ra 2021/21/0325).