Ra 2024/21/0133 7 – Vwgh Rechtssatz
Die Information über die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit einem Rechtsberater nach § 52 Abs. 1 BFA-VG vermag freilich die Information über die Festnahmegründe nach § 41 Abs. 1 BFA-VG nicht zu ersetzen.
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