Rückverweise
hat, hat es den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens überschritten und eine ihm nach dem Gesetz nicht zustehende Kompetenz in Anspruch genommen (vgl. dazu etwa VwGH 14.10.2024, Ra 2024/20/0231, mwN).…
…den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens überschritten und eine ihm nach dem Gesetz nicht zustehende Kompetenz in Anspruch genommen (vgl. dazu etwa VwGH 14.10.2024, Ra 2024/20/0231, mwN). 16 Insoweit war das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des BVwG gemäß § 42 Abs. 2 Z 2 …