JudikaturVwGH

Ra 2024/16/0035 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2025

Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das ist aber unter anderem dann nicht der Fall, wenn ein Vertrag nur zu dem Zweck aufgehoben wird, das Grundstück an einen im Voraus bestimmten neuen Käufer zu veräußern.

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