Ra 2024/16/0035 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Parteienvereinbarung nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 muß
zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen werden, zwischen
denen der seinerzeitige Erwerbsvorgang vereinbart wurde (Hinweis E
26.6.1997, 97/16/0024).