Ra 2024/16/0035 3 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Eine Parteienvereinbarung nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 muß
zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen werden, zwischen
denen der seinerzeitige Erwerbsvorgang vereinbart wurde (Hinweis E
26.6.1997, 97/16/0024).
…gegen die Bescheide über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer betreffend den Aufhebungsvertrag vom 15.04.2018 als unbegründet ab. Der Verwaltungsgerichtshof hob mit Erkenntnis 30. Jänner 2025, GZl. Ra 2024/16/0035,0036, das Erkenntnis des BFG auf. Die Bf. in zog mit Schriftsatz vom 10.04.2025 den Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Senat zurück. II. Das Bundesfinanzgericht…
…Sorgfalt nicht eingehalten hat und dies im Grunde des § 162 BAO zu seinen Lasten geht (vgl. dazu auch VwGH 18.11.2024, Ra 2024/13/0051, mwN). 20 Die Revision bringt vor, dass Feststellungen zur „Nicht-Leistungserbringung“ einer näher bezeichneten Firma fehlen würden. Dies führt die Revision…
…sozialversicherungs oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden. [...]“. 13 Anspruchsvoraussetzungen sind im Familienbeihilfenrecht grundsätzlich ex ante zu prüfen (vgl. etwa VwGH 30.10.2024, Ra 2024/16/0009; 27.9.2012, 2010/16/0084, mwN). 14 Nur ausnahmsweise ist eine ex post Betrachtung vorzunehmen, wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des…
…unbegründet abzuweisen. Die Entscheidungsbefugnis des Bundesfinanzgerichts ist durch die Sache des Beschwerde-verfahrens begrenzt. Über diese Sache hinaus besteht keine Entscheidungsbefugnis des Bundesfinanzgerichts (VwGH 5.9.2024, Ra 2022/16/0035 ). Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des bekämpften Bescheides gebildet hat. Inhalt des Spruches des bekämpften Bescheides war die Festsetzung der Umsatzsteuer…