Ro 2024/16/0008 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dass Waren zur Gänze aus anderen Stoffen als Tabak bestehen, steht der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 6 TabStG nicht entgegen, wenn die sonstigen Voraussetzungen des Abs. 2 oder 3 leg. cit. erfüllt sind (vgl. VwGH 21.11.2024, Ro 2024/16/0006; vgl. auch Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2011/64/EU; vgl. auch EuGH 30.3.2006, C-495/04, A. C. Smits-Koolhoven, zu tabakfreien Kräuterzigaretten).