JudikaturVwGH

Ra 2024/14/0332 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juni 2025

Die Erteilung eines Einreisetitels nach § 26 FPG in Verbindung mit § 35 AsylG 2005 stellt die Möglichkeit der Familienzusammenführung mit dem Zweck dar, für die nachziehenden Personen nach Einreise in das Bundesgebiet ein Familienverfahren im Sinn des § 34 AsylG 2005 zu eröffnen und ihnen denselben Schutz wie dem bereits in Österreich aufhältigen Angehörigen zu gewähren. Für die Beurteilung, wem als Familienangehörigen ein Visum nach § 26 FPG in Verbindung mit § 35 AsylG 2005 erteilt werden kann, ist allein auf die in § 35 Abs. 5 AsylG 2005 enthaltene Definition des "Familienangehörigen" abzustellen (vgl. etwa VwGH 15.12.2021, Ra 2021/20/0105, Rn. 58, mwN).

Rückverweise