JudikaturVwGH

Ra 2024/13/0013 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2025

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2003, Zl. 2003/17/0224, mwN) ist die bauliche Gestaltung dafür entscheidend, ob ein einheitliches Bauwerk oder zwei (oder mehrere) selbständige Gebäude vorliegen. Ein einheitliches Gebäude ist nach dieser Rechtsprechung jedenfalls dann anzunehmen, wenn die einzelnen Teile durch gemeinsame Wände verbunden sind, welche überdies Öffnungen aufweisen, wodurch eine funktionelle Einheit dieser Teile hergestellt wird.

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