Aufgrund der Überleitung gemäß § 169c GehG handelt es sich beim Besoldungsdienstalter lediglich um eine "Rechengröße", die mit der tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Zeit nicht übereinstimmen muss.
…in Wahrheit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, sondern nur die Einzelfallgerechtigkeit berührende Wertungsfragen aufgeworfen werden (vgl. etwa VwGH 5.9.2018, Ra 2018/12/0040, mwN). 22 Im Fall einer zulässigen Revision ist der Verwaltungsgerichtshof nicht auf jene Rechtsfragen beschränkt, die zur Zulässigkeit vorgebracht wurden. Vielmehr kann der Gerichtshof…
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