Ra 2024/12/0036 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach der Rsp. des EuGH kann eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters nur dann festgestellt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sich diese Regelung unter sämtlichen Personen, die von dem Anwendungsbereich der nationalen Regelung, auf die diese Diskriminierung zurückgehen soll, erfasst werden, auf einen signifikant höheren Anteil von Personen eines bestimmten Alters im Vergleich zu anderen Personen ungünstig und ohne Rechtfertigung auswirkt (EuGH 20.4.2023, C-52/22).