JudikaturVwGH

Ra 2024/11/0150 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Eine Gewerbeberechtigung allein vermittelt jedenfalls noch kein rechtliches Interesse iSd § 47 Abs. 2a KFG 1967 (vgl. VwGH 13.12.2001, 2001/11/0358, zum Gewerbe der Berufsdetektive). Aus § 47 Abs. 2a KFG 1967 ergibt sich aber auch nicht, dass eine aufrechte Gewerbeberechtigung, welche die Einholung von Auskünften aus der Zulassungsevidenz umfasst, Voraussetzung für ein rechtliches Interesse im Sinn dieser Bestimmung bzw. dessen Glaubhaftmachung wäre. Auf das Bestehen oder den Umfang einer Gewerbeberechtigung kommt es daher für die im Revisionsfall allein maßgebliche Frage, ob ein rechtliches Interesse iSd § 47 Abs. 2a KFG 1967 geltend gemacht wurde, nicht an.

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