Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik über die Ableistung des Militärdienstes von Doppelbürgern, BGBl. Nr. 450/1981 ("Doppelbürgerabkommen") ist ein gesetzesrangiger Staatsvertrag, der vom Nationalrat ohne Erfüllungsvorbehalt iSd Art. 50 Abs. 2 B-VG (nunmehr: Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG) genehmigt wurde und dessen Art. 1 Abs. 1 seinem Inhalt nach unmittelbar anwendbar ist (vgl. RV 341 BlgNR 15. GP 3). Liegen die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 dieses Abkommens vor, ist der Betroffene somit von Gesetzes wegen, dh unmittelbar auf Grund des Abkommens von der "Ableistung des Militärdienstes in Österreich ... befreit".
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