JudikaturVwGH

Ra 2024/09/0028 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2024

Das VwG hat im Stadium der Entscheidung über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens im Regelfall abschließend die Frage der Verjährung zu klären - wozu auch die durchzuführende mündliche Verhandlung dient (VwGH 31.1.2022, Ra 2020/09/0011). Das Verfolgungs- und Bestrafungshindernis der Verjährung ist von Amts wegen wahrzunehmen (VwGH 18.3.1993, 92/09/0352).

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