Ra 2024/07/0118 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Verfolgungshandlung ist nach § 32 Abs. 2 VStG jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Beratung, Strafverfügung u. dgl.), wozu etwa der förmliche Vorhalt des Ermittlungsergebnisses zählt (VwGH 29.2.2012, 2008/10/0191).