Ra 2024/07/0112 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für die Berechnung der Ansprüche auf Vergütung für Verdienstentgang nach § 32 Abs. 1 Z 1 EpiG ist die auf § 32 Abs. 6 EpiG gestützte EpG 1950-Berechnungs-Verordnung (seit der Novelle BGBl. II Nr. 151/2022: EpiG-Berechnungsverordnung) maßgeblich. Diese Verordnung legt dabei nur die Grundsätze der Berechnung fest, sagt damit aber nichts darüber aus, welcher Verlust - nach den Regeln der Kausalität - überhaupt ersatzfähig ist (VwGH 8.3.2023, Ra 2022/03/0239; VwGH 12.10.2023, Ro 2023/09/0006).