Ra 2024/07/0112 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Es bestehen - je nach Lage des Falles - keine Bedenken, wenn ein VwG eine von ihm zu lösende Rechtsfrage unter Beiziehung eines Sachverständigen (VwGH 26.3.2021, Ra 2021/03/0006) bzw. auf der Basis eines eingeholten Sachverständigengutachtens (VwGH 2.7.2024, Ra 2024/02/0101) beurteilt. Daneben können sich Fragen auch sowohl als Rechtsfrage als auch als Fachfrage darstellen (VwGH 25.6.2001, 2000/07/0012; VwGH 10.10.2014, 2012/06/0020; VwGH 21.5.2019, Ra 2018/03/0074).