JudikaturVwGH

Ra 2024/07/0022 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2025

Dem Revisionswerber wurde die Einbringung von Abfällen auf einer Deponie entgegen § 63 Abs. 1 AWG 2002 und somit die Verwirklichung eines Begehungsdelikts vorgeworfen. Die Tatzeit ist bei solchen Delikten durch einen Begehungszeitpunkt bzw. Anfang und Ende des Zeitraumes der Begehung zu konkretisieren (VwGH 21.7.2022, Ra 2022/04/0018; VwGH 26.6.2018, Ra 2017/05/0294).