Rückverweise
§ 356b Abs. 1 GewO 1994 sieht eine weitreichende Verfahrens- und Entscheidungskonzentration im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren in Bezug auf das anlagenbezogene Bundesrecht vor. § 356b Abs. 1 GewO 1994 umfasst damit nicht landesrechtlich erforderliche Bewilligungsverfahren, wie etwa nach dem NÖ NSchG 2000.