JudikaturVwGH

Ra 2024/04/0401 9 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. August 2025

Gegenstand des vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens war das von den Projektwerberinnen eingereichte Vorhaben, nicht etwa eine andere als die beantragte Trassenführung. Alternativprojekte oder alternative Trassenführungen sind von der Behörde bzw. dem VwG nicht zu prüfen. Allein mit dem Revisionsvorbringen einer nicht durchgeführten "Trassenalternativenprüfung" wird eine Verletzung konkreter subjektiv-öffentlicher Rechte nicht aufgezeigt (vgl. VwGH 24.5.2022, Ra 2021/03/0167 bis 0276, Rn. 77, mwN).

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