JudikaturVwGH

Ra 2024/03/0027 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 2025

Gemäß § 8 Abs. 2, 3, 5 und 6 WaffG 1996 wird aus bestimmten Verhaltensweisen oder Eigenschaften der zu beurteilenden Person ex lege auf deren mangelnde Verlässlichkeit geschlossen, was somit eine unwiderlegliche Rechtsvermutung der Unverlässlichkeit bewirkt. Da bei Erfüllung dieser Tatbestände die zu beurteilende Person nicht als verlässlich anzusehen ist, bedarf es in diesen Fällen keiner weiteren Prüfung der Verlässlichkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 leg.cit.; auch auf einen "waffenrechtlicher Bezug" der Verhaltensweisen kommt es nicht an (vgl. etwa VwGH 29.3.2001, 2000/20/0563; vgl. im Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 WaffG 1996 etwa VwGH 30.6.2011, 2008/03/0063).

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