Ra 2024/03/0002 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Beurteilung, wonach durch das Aufscheinen einer Person auf Bildschirmen im (öffentlich zugänglichen) Eingangsbereich eines Prostitutionslokals unter Angabe von Prostitutionsleistungen und zeitgleichem Aufenthalt dieser Person in einem (wenn auch nicht-öffentlichen) Umkleidebereich (oder Aufenthaltsraum) dieses Prostitutionslokals eine Anbahnung der Prostitution erfolgt, hält sich im Rahmen der bestehenden Rechtsprechung des VwGH (vgl. VwGH 30.1.2025, Ra 2024/03/0026).