In Fällen, in denen sich die Frage einer unzulässigen Doppelbestrafung im Verwaltungsstrafverfahren angesichts einer vorherigen Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach § 190 StPO stellt, setzt das Vorliegen einer Verletzung von Art. 4 des 7. ZPEMRK zunächst voraus, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als "rechtskräftiger Freispruch" im Sinne der letztgenannten Bestimmung zu werten ist.
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