JudikaturVwGH

Ra 2024/02/0230 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2025

Ein Antrag auf Wiedereinsetzung kann bei Vorliegen eines Zustellmangels nicht gestellt werden, weil in diesem Fall gerade keine Zustellung und daher auch keine Fristversäumnis vorliegt (VwGH 18.9.2020, Ra 2019/08/0142).