Ra 2024/02/0211 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Beurteilung, ob ein Konzernabschluss den nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften entspricht, stellt eine Rechtsfrage dar, deren Beantwortung ausschließlich dem erkennenden Gericht obliegt. Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts ist nämlich eine der zentralen Aufgaben richterlicher Tätigkeit und bleibt ausschließlich dem Gericht vorbehalten. Ein Sachverständiger hat keine Rechtsfragen zu beantworten und er darf auch nicht in den Bereich der Beweiswürdigung vordringen. Vielmehr hat das erkennende Gericht eine eigene Auseinandersetzung mit der zu beantwortenden Rechtsfrage vorzunehmen (VwGH 25.5.2021, Ra 2021/02/0069).