Ra 2024/20/0149—VwGH Entscheidung
04. Juni 2025
…vom 15. Jänner 2024 oder auf andere Teile der Revision zur Begründung der Zulässigkeit einer Revision unbeachtlich (vgl. etwa VwGH 7.9.2023, Ra 2023/20/0352 bis 0353, mwN). 15 Auch mit dem pauschalen Hinweis in den Zulässigkeitsbegründungen, dass die nachweislich vorgenommenen Genitalverstümmelungen als schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte anzusehen seien…