JudikaturVwGH

Ra 2023/16/0077 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2025

Ist der Sachverständige - insbesondere wegen des lange zurückliegenden Zeitraums und fehlender Befunde aus dieser Zeit - nicht in der Lage, im Gutachten eine Feststellung darüber zu treffen, wann die (dauernde) Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist bzw. ob sie vor Vollendung des 21. Lebensjahres der untersuchten Person eingetreten ist (vgl. zu einem derartigen Fall etwa VwGH 29.6.1999, 99/14/0057; vgl. auch VwGH 27.9.2012, 2010/16/0261), ist es dem BFG aufgrund der Bindungswirkung des Gutachtens verwehrt, diese Feststellung auf Grundlage eigener beweiswürdigender Erwägungen - selbst unter Bezugnahme auf die Krankengeschichte der betroffenen Person - zu treffen (vgl. zur Frage des "Wahrscheinlichkeitsmaßstabes" bei Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der dauernden Erwerbsunfähigkeit VwGH 30.3.2017, Ra 2017/16/0023, mwN).

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