Rückverweise
Wesentliche Umstände für die Beurteilung des Übergangs der Verfügungsmacht hat der VwGH einerseits darin gesehen, wann die Ware auf die Kunden "aufgeteilt", also individualisiert wurde, und andererseits darin, wie lange der Zwischenerwerber Einfluss auf die Ware nehmen konnte. Zudem hat er darauf hingewiesen, dass der EuGH in seiner bisherigen Rechtsprechung bei Reihengeschäften nicht auf den Gefahrenübergang abgestellt hat (vgl. VwGH 19.12.2023, Ro 2022/15/0035).