Bei gesetzlichen Verzugszinsen handelt es sich um den "Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat" (so bereits der Wortlaut des § 1333 ABGB, in dem auf § 1000 ABGB verwiesen wird). Der Anspruch auf Zinsen entsteht von Gesetzes wegen.
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