Ra 2023/11/0117 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber mit dem 2. COVID-19-Gesetz Berufsangehörige eines anderen Mitgliedstaates, die über einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationsnachweis verfügen, der gemäß Art. 21 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG automatisch anzuerkennen ist (vgl. § 28a Abs. 6 Z 1 iVm. § 29 Abs. 1 Z 1 GuKG), nicht in den Anwendungsbereich des § 27 Abs. 3 GuKG miteinbezogen hätte selbst wenn noch kein formeller ("automatischer") Anerkennungsbescheid gemäß § 28a Abs. 6 Z 1 iVm. § 29 Abs. 1 Z 1 GuKG beantragt oder erlangt worden sein sollte: Die zuletzt dargestellte Konstellation scheint nämlich anlässlich der Schaffung der Regelungen des § 27 Abs. 3 GuKG, des § 85 Abs. 2 GuKG sowie des § 3 Abs. 7 MTD-G mit dem 2. COVID-19-Gesetz nicht im Blick des Gesetzgebers gestanden zu sein.